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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 16.11.2021)

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend auch „AGB“ genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte der GRÜNEWALD GmbH, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt (gemeinsam auch „Parteien“ genannt). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn der Auftragnehmer hätte solchen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB des Auftragnehmers gelten auch dann ausschließlich, wenn dieser in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB des Auftragnehmers abweichender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die Leistungen für den Auftraggeber vorbehaltslos ausführt.

1.2 Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- & Dienstleistungen auf dem Gebiet der MDR-, GMP- und Regulatory- Compliance, aus-schließlich für die Medizintechnik-, Pharma- und Biotechnologie Branche, mithin für Unternehmer i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB.

2. Leistungsumfang und Berichtspflicht

2.1 Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Beratungs- & Dienstleistungen ergibt sich aus dem Angebot, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungs- & Dienstleistungsvertrages.

2.2 Die Beratungsleistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

2.3 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung des Auftragnehmers wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

2.4 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll der Auftragnehmer einen umfassenden schriftlichen oder in Textform gehaltenen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart und vergütet werden.

3. Änderungen des Auftrags

3.1 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Vereinbarung in Schriftform.

3.2 Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 4.7 und 4.8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.

4. Vergütung

4.1 Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag oder ein bestehender Rahmenvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nichts anderes schriftlich bestimmen, spätestens vierzehn Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung des Auftragnehmers oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugs-eintritt steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.2 Nach § 611 BGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, seinen Mitarbeitern Reisezeiten als Arbeitszeiten zu vergüten. Der Auftrag-nehmer berechnet dem Auftraggeber lediglich 50% des Stunden-satzes als Reisezeit.

4.3 Bei der An- & Abreise mit dem PKW stellt der Auftragnehmer 30 Cent pro Kilometer ab dem Firmensitz des Auftragnehmers in Rechnung. Bei der Reise mit der Bahn werden mit Nachweis Tickets der zweiten Klasse, bei Flugreisen Economy Tickets in Rechnung gestellt.

4.4 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und der Auftragnehmer von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

4.5 Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Auftragnehmer einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr von bis zu 10% verlangen.

4.6 Alle vom Auftraggeber zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4.7 Sollte während der Projektlaufzeit Mehrarbeit notwendig sein, so muss diese vom Auftraggeber schriftlich angefordert und vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

4.8 Mehrarbeiten, die der Auftragnehmer kurzfristig durchführt um Schäden auf Seiten des Auftraggebers abzuwenden (z.B. unverhältnismäßige Projektverzögerungen oder Sicherheitsmängel), werden dem Auftraggeber unverzüglich zur nachträglichen Beauftragung angezeigt.

4.9 Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind dem Auftragnehmer gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unter-stützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

5.2 Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen, sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Auftragnehmers vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.

5.4 Der für den Auftrag eingesetzte Mitarbeiter kann vom Auftraggeber auch innerhalb der Fristen aus Ziff. 5.3 dieser AGB übernommen werden. Hierzu ist eine Zahlung i.H. von 30% des vereinbarten Bruttoarbeitslohnes einmalig mit der Arbeitsaufnahme beim Auftraggeber an den Auftragnehmer zu entrichten.

5.5 Eine direkte vertragliche Beauftragung eines Mitarbeiters des Auftragnehmers durch den Auftraggeber ist nur mit Genehmigung des Auftragnehmers gestattet. Bei Zuwiderhandlungen ist eine Provision an den Auftragnehmer i.H. von 15% auf die vereinbarte Leistungssumme (netto) fällig.

6. Haftung des Auftragnehmers

6.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

6.2 Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht abweichend von nur bei der Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.

6.3 Die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversich-erung des Auftragnehmers betragen für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je 5 Mio. € pro Schadensfall.

6.4 Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in zwei Jahren ab Anspruchs-entstehung.

7. Geheimhaltung und Datenschutz

7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Kenntnisse die, aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmens-daten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbe-schränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Auftragnehmer unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.

8. Schutz des geistigen Eigentums

8.1 Die vom Auftragnehmer angefertigten Berichte, Dokumente, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publi-kation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.

8.2 Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 8.1 steht dem Auftragnehmer ein zusätzliches Honorar in einer den Umständen nach angemessenen Höhe zu.

9. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Elektronischen- oder Schriftform.

10. Aufbewahrung von Unterlagen

10.1 Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurück-behaltungsrecht.

10.2 Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer nach Aufforderung des Auftraggebers alle Unter-lagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisations-pläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

10.3 Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach Ziffer 10.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendi-gung des Vertragsverhältnisses.

11. Verschiedenes; Schlussbestimmungen

11.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.

11.2 Eine Aufrechnung seitens des Auftraggebers oder die Geltend-machung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

11.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrück-lich gekennzeichnet sein. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

11.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung der Parteien ist D-64625 Bensheim.

11.5 Sofern sich aus dem Vertrag und diesen AGB nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort D-64625 Bensheim.

11.6 Soweit eine anderssprachige Fassung dieser AGB besteht, dient sie allein Informationszwecken, so dass einzig die deutsche Fassung rechtlich maßgeblich ist.

11.6 Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.